Termine und Kosten

Termine

Bei meiner Praxis handelt es sich um eine reine Bestellpraxis, daher bitte ich Sie um eine telefonische Terminvereinbarung.

Da ich während einer Behandlung keine Anrufe entgegennehmen kann, läuft ein Anrufbeantworter, den ich regelmäßig abhöre. Bitte hinterlassen Sie mir Ihren Namen und Ihre Nummer. Ich rufe gerne schnellstmöglich zurück.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie mich bitte rechtzeitig.

Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, muss ich leider mit 80€ in Rechnung stellen, sofern tatsächlich ein Behandlungsausfall entsteht.

 

 

Kosten

 

Da ich individuell nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH) abrechne, handelt es sich hierbei um Richtwerte.

 

Osteopathische Behandlungen

Erwachsene um 100,-€ / ca. 45-60 Minuten (Ersttermin ca. 120,-€ / ca. 75 Minuten)

Säuglinge und Kinder (bis 10.Lj)  65,-€ bis 70,-€ / ca. 30-45 Minuten (Ersttermin ca. 75,-€)

Jugendliche (bis 18.Lj) 70,-€ bis 80,-€ /ca. 40-50 Minuten (Ersttermin ca. 85,-€)

Darmberatung und Symbioselenkung

Erwachsene ca.120,-€ (incl. ausführlicher Anamnese, Befundung der Laborergebnisse und Betreuung während der Aufbauphase)

Säuglinge und Kinder (bis 10.Lj) 80,-€

Jugendliche (bis 18.Lj) 95,-€

Bitte beachten Sie, dass etwaige Laborkosten zusätzlich anfallen. Die Kosten für eine Stuhluntersuchung liegen je nach Parameter zwischen 180,-€ und 250,-€

 

 

Krankenversicherung

Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig Kosten für osteopathische Behandlungen. Sie als Versicherter können sich in dieser Liste  Osteokompass.de über die jeweiligen Bedingungen, die Leistung und die Abrechnungsart informieren. Die Angaben sind ohne Gewähr. Wir empfehlen Ihnen eine Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse

Sind Sie privat- oder zusatzversichert, klären Sie die Kostenübernahme bitte direkt mit Ihrer Versicherung ab. Die meisten Versicherungen übernehmen teilweise oder ganz die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung.

Der Behandlungsvertrag besteht zwischen dem Patienten und dem behandelnden Osteopathen unabhängig von den individuellen Versicherungsverhältnissen des Patienten und verpflichtet diesen zum Ausgleich der Honorarabrechnung unabhängig davon, ob gegenüber Dritten bzw. der Krankenversicherung ein Erstattungsanspruch besteht.